Berufsbezeichnung für alle französischen Kunsttischler seit dem 17. Jahrhundert, die seit der Zunftordnung von 1645 das Recht erhielten, alle ihre Bildhauerarbeiten selbst ausführen zu können. Damit wurde der >>Ebéniste<<, der sich dem Möbel als selbstständiges Kunstwerk widmete, dem Künstler gleichgestellt.
Ursprünglich galt die Berufsbezeicnung nur für die Tischler, die
Ebenholz verarbeiteten (italienisch: ebenista). Ebenisten arbeiteten
meistens am königlichen Hof. Der einfache Tischler wurde in Frankreich
>>Menusier<< bezeichnet.
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