Ebenist
Berufsbezeichnung für alle französischen Kunsttischler seit dem 17. Jahrhundert, die seit der Zunftordnung von 1645 das Recht erhielten, alle ihre Bildhauerarbeiten selbst ausführen zu können. Damit wurde der >>Ebéniste<<, der sich dem Möbel als selbstständiges Kunstwerk widmete, dem Künstler gleichgestellt. Ursprünglich galt die Berufsbezeicnung nur für die Tischler, die Ebenholz verarbeiteten (italienisch: ebenista). Ebenisten arbeiteten meistens am königlichen Hof. Der einfache Tischler wurde in Frankreich >>Menusier<< bezeichnet.